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02.03.2021

Brexit-Abkommen belastet Unternehmen

„Die erste Bilanz zum Brexit ist ernüchternd. Unternehmen in der Region müssen seit Jahresbeginn zahlreiche Änderungen im Geschäft mit dem Vereinigten Königreich beachten und umsetzen. Neue Zollanmeldungen und Zollkontrollen bedeuten für die Unternehmen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und Kosten. Zoll- und steuerrechtliche Fragestellungen sind im Einzelfall knifflig. Dies wirkt sich negativ auf die deutsch-britischen Geschäfte aus“, so Silvia Schubert-Kester, Teamleiterin International für die Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach am Main.

Dies bestätigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) unter 1500 Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien haben. Drei von vier Unternehmen haben oder erwarten demnach zusätzliche Zollbürokratie. Logistikprobleme, rechtliche Unsicherheiten und eine Zunahme von tarifären Handelshemmnissen bereiten den Unternehmen die häufigsten Probleme. 60 Prozent der Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Geschäftssituation im Vereinigten Königreich als schlecht; 57 Prozent erwarten 2021 eine weitere Verschlechterung.

Seit Jahresbeginn gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union (EU). Während im EU-Binnenmarkt Waren- und Dienstleistungen nach einheitlichen Standards, Normen und ohne Zollformalitäten gehandelt werden, ist der Handel mit dem Vereinigten Königreich jetzt vergleichbar mit anderen Drittländern wie Schweiz oder Japan, mit denen einzelne Abkommen bestehen. Das seitdem geltende vorläufige Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU zeigt im täglichen Geschäft erhebliche Lücken. Auch Unternehmen in Stadt und Kreis Offenbach spüren die Auswirkungen.
Samia Zimmerling, Head of Export Administration, delta pronatura Dr. Krauss & Dr. Beckmann KG in Egelsbach berichtet: „Wir haben ein Tochterunternehmen in Großbritannien und waren uns bewusst, dass der Brexit für unser Unternehmen Folgen hat. Daher hatten wir uns gut vorbereitet. Die jetzt notwendige Zollabwicklung ist komplex. Für britische Ursprungswaren unserer Tochtergesellschaft werden nun Einfuhrzölle in anderen Drittländern fällig. Darüber sind unsere Distributoren dort nicht erfreut, denn das erhöht indirekt die Preise oder verringert die Gewinnmarge.“

Giuseppe Guzzardella, Betriebsleiter, Verzollungsbüro Butz GmbH in Rödermark skizziert: „Durch viele Anfragen unserer Kunden wissen wir, dass der Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich die Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellt. Vor allem britische Unternehmen sind noch nicht auf die veränderte Situation umgestellt. Für viele Wareneinfuhren in Großbritannien bestehen derzeit noch Verfahrenserleichterungen. Diese Frist endet jedoch Ende Juni.“

Die Umfrage des DIHK belegt, dass längerfristig 15 Prozent der Unternehmen Investitionsverlagerungen vom Vereinigten Königreich in andere Staaten planen. Rechtliche Unsicherheiten und fehlende Planbarkeit im Geschäft mit Großbritannien verstärken diese Tendenz.

Schubert-Kester betont, dass viele Fragen offen bleiben: „Unklar in der zukünftigen Entwicklung sind Themen, die im vorläufigen Abkommen nicht endgültig geregelt sind wie Finanzdienstleistungen oder Fangrechte. Nordirland hat im Abkommen derzeit Sonderstatus und bleibt befristet weiterhin im EU-Binnenmarkt, um eine Außengrenze innerhalb Irlands zu vermeiden. Die Praxis wird zeigen, ob sich diese Regelung bewährt. Auch der freie Personen-, Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit, wie sie in der EU gelten, endeten zum 1. Januar. Wie sich der gegenseitige Arbeitsmarkt im Zuge von Visaerteilung und Sprachtests entwickelt bleibt ebenfalls abzuwarten. Hier brauchen alle Beteiligten Klarheit“.

Informationen und Tipps für Unternehmen rund um den Brexit bietet die IHK unter www.ihkof.de/brexit

Quelle: IHK Offenbach am Main