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06.02.2018

Öffentliche Konsultation zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Im Mai 2018 beabsichtigt die Europäische Kommission ihre langfristige Finanzplanung für die Zeit ab dem Jahre 2020 vorzulegen. Dies betrifft auch die zukünftige finanzielle Ausstattung der EU-Förderprogramme. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission nun eine Reihe von Konsultationen gestartet, um ihre Bürgerinnen und Bürger daran zu beteiligen, wie die EU-Mittel zukünftig am besten investiert werden sollten. Auch Landkreise können sich hieran direkt beteiligen.

2018 wird die Kommission umfassende Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 und damit für die nächste Generation der Finanzierungsprogrammen vorlegen. Aus diesen Programmen/Fonds werden Mittel bereitgestellt, die Hunderttausende von Begünstigten unterstützen, darunter Regionen, Städte, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Landwirte, Studierende, Wissenschaftler und viele mehr. Zu den Programmen zählen Investitionen in Qualifikation, Innovation und Infrastruktur, eine nachhaltige Lebensmittelversorgung und die Entwicklung des ländlichen Raums, gemeinsame Forschungs- und Industrieprojekte, gemeinsame Maßnahmen im Bereich Migration und Sicherheit sowie Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe.

Um die Vorschläge der Kommission möglichst zielführend zu gestalten, muss nach Einschätzung der Kommission zunächst sorgfältig geprüft werden, was sich in der Vergangenheit bewährt habe und was verbessert werden könnte. Als festen Bestandteil dieses Prozesses führt die Kommission eine Reihe öffentlicher Konsultationen durch, um die Meinungen der interessierten Kreise einzuholen, wie die Mittel aus dem EU Haushalt am besten genutzt werden könnten. [...]

Die EU hat eine ganze Reihe von Instrumenten entwickelt, um Investitionen und Unternehmertum zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen anzukurbeln. Hiervon profitieren auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen Phasen ihres Lebenszyklus (Gründung, Expansion oder Unternehmensübertragung). Da es sich hierbei um Unternehmen handelt, die sowohl für die Infrastruktur aus auch die Belange der Wirtschaftsförderung von wichtiger Bedeutung sind, empfiehlt der Hessische Landkreistag die Teilnahme an der Öffentlichen Konsultation zu EU-Fonds im Bereich Investition, Forschung und Innovation, KMU und Binnenmarkt. [...]

Konsultationszeitraum: 6. Februar bis 6. Mai 2018
Zielgruppen: nationale und regionale Behörden, Unternehmen, Wirtschaftsverbände oder -organisationen, Risikokapitalgeber, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger.

Nach Ablauf des Konsultationszeitraumes wird die Kommission eine Zusammenfassung der eingegangenen Beiträge erstellen. Sie wird diese bei der Erarbeitung um-fassender Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 und somit die nächste Generation der Finanzierungsprogramme berücksichtigen.

Quelle: Hessischer Landkreistag