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23.04.2020

Auch Mühlheimer Eisdielen unter Auflagen wieder geöffnet

Passend zu den steigenden Temperaturen der vergangenen Wochen durften neben weiteren Gewerbetreibenden auch die Eisdielen im Zuge der ersten verkündeten Lockerungen seitens der Landesregierung wieder mit Einschränkungen öffnen.

Im Besonderen darf das Eis ausschließlich zur Mitnahme verkauft werden und auch nicht direkt vor der Eisdiele konsumiert werden darf. Es ist ein Mindestabstand von 50 Metern zur Verkaufsfläche der Eisdiele einzuhalten. Eis gibt es zurzeit nur im Becher, so dass die großen und kleinen Kundinnen und Kunden erst gar nicht in Versuchung geführt werden, mit ihrem Eis länger als unbedingt nötig zu verweilen. Selbstverständlich müssen auch die Wartenden den üblichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Der Erste Stadtrat Dr. Alexander Krey fügt an: „Ich freue mich natürlich, dass die Mühlheimer Einzelhändler wieder die Möglichkeit haben, ihre Geschäfte zu öffnen. Gleichwohl müssen wir nun auch durch unser aller Verhalten zeigen, dass die Öffnungen nicht zu weiteren Infektionen oder gar zu einer zweiten Infektionswelle führen. Der nötige Abstand von 1.5 Metern und die ab kommenden Montag geltende Maskenpflicht sind unbedingt einzuhalten, um nicht erneute oder weitere Einschränkungen nötig zu machen“ und führt weiter an: „Aus diesem Grund wird auch die Ordnungspolizei in den kommenden Tagen und Wochen in allen öffentlichen Bereichen verstärkt kontrollieren und gegebenenfalls auch die dafür vorgesehenen Bußgelder verhängen. Ebenso wird weiterhin den Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen, zum Beispiel werden wir die Situation auch gerade rund um die Eisdielen genau beobachten.“

Es wird deshalb noch einmal eindringlich um die Einhaltung aller dem Infektionsschutz dienlichen Regeln gebeten. Diese zielen ausnahmslos auf den Schutz von uns allen. Die durchgeführten Lockerungen werden nur Bestand haben, wenn wir alle verantwortungsvoll handeln.