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10.12.2020

Corona: Nächtliche Ausgangssperre ab Samstag

Die Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt im Kreis Offenbach seit Anfang November fast konstant bei einem Wert von über 200. Nur an wenigen Tagen wurde die neue höchste Warnschwelle des Landes Hessen unterschritten. Der Krisenstab des Kreises Offenbach hat deswegen angekündigt, dass am Samstag eine weitere Allgemeinverfügung für den gesamten Kreis Offenbach in Kraft tritt – zunächst befristet bis zum 20. Dezember 2020.

Demnach wird eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr verhängt: Personen, die im Kreis Offenbach wohnen, ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus gewichtigen Gründen erlaubt. Personen ohne Wohnsitz im Kreis Offenbach dürfen sich nur im Kreisgebiet aufhalten, wenn sie einen gewichtigen Grund haben. Diese sind insbesondere:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • den Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes – LPartG), nichtehelichen Lebenspartnern, von Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Absatz 1 Satz 1 BGB sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender,
  • die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
  • die Versorgung von Tieren sowie
  • zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.
  • Ebenfalls ab dem Wochenende ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ganztägig in den 13 Kommunen im Kreis untersagt.

„Oberstes Gebot ist nach wie vor, Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren“, sagt Landrat Oliver Quilling. „Mit dieser Maßnahme wollen wir die Infektionszahlen in unserem Kreis senken. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sorgen für eine Verdrängung in den privaten Raum. Inzwischen lassen sich die meisten Ansteckungen, die das Gesundheitsamt nachvollziehen kann, auf das private Umfeld zurückführen. Genau deshalb setzt die nächtliche Ausgangssperre im privaten Bereich an, um Treffen in den nächsten Tagen und damit das Ansteckungsrisiko noch weiter zu reduzieren.“

Einige ganz praktische Fragen stellen sich für die Zeit zwischen 21:00 und 5:00 Uhr:

Können Speisen von Restaurants geliefert werden?

Ja, Lieferservice ist weiterhin gestattet, das Abholen von Speisen jedoch nicht.

Ist es erlaubt, mit dem Hund Gassi zu gehen?

Ja, das ist im notwendigen Maß erlaubt.

Ist es erlaubt, joggen zu gehen?

Nein, die Ausübung von Sport fällt nicht unter die Ausnahmetatbestände.

Fahren öffentliche Verkehrsmittel auch in dieser Zeit?

Ja, die Berufspendler sind darauf angewiesen.

Ist es erlaubt, einkaufen zu gehen?

Nein, dies ist nicht gestattet. Ausnahme ist der Gang zur Apotheke.

Gibt es ein Formblatt für die Ausstellung eines Ausnahmetatbestandes?

Nein. Dies müssen die jeweiligen Unternehmen und Organisationen selbstständig erstellen und aushändigen. Es gilt einen glaubhaften Nachweis zu führen.