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06.06.2018

Elektronisches Baugenehmigungsverfahren gestartet

Als eine der größten Bauaufsichten des Landes Hessen, hat der Kreis Offenbach - analog zur Neuen Hessischen Bauordnung - das elektronische Baugenehmigungsverfahren eingeführt.

Seit Juni 2018 bietet der Kreis Offenbach die Möglichkeit, folgende Anträge und Mitteilungen nach Hessischer Bauordnung (HBO) digital einzureichen:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 57 HBO)
  • Baugenehmigungsverfahren (§ 58 HBO)
  • Bauvoranfrage (§ 66 HBO)
  • Isolierte Abweichungen (§ 63 HBO)
  • Isolierte Befreiungen und Ausnahmen (§ 31 BauGB)

Eine zeitgemäße Möglichkeit für Bauherren, Architekten und beauftragte Fachplaner via Internet in wenigen Schritten komfortabel ihren Antrag einzureichen. Ist ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen, stehen die Unterlagen in digitaler Form weiterhin jederzeit zur Verfügung.

Weitere Informationen sind auf der Seite der Online-Dienste des Kreises Offenbach zu finden.