Seiteninhalt
19.03.2020

Hilfsangebot für Gewerbetreibende in Seligenstadt / Schadensbegrenzung

Die Auswirkungen des Coronavirus auf die deutsche Wirtschaft sind noch nicht abzusehen. Fest steht, dass sie leidet und damit auch die Seligenstädter Gewerbesteuerpflichtigen. Umsätze brechen bei laufenden Kosten weg, das für viele wichtige Ostergeschäft fällt aus. Für niemanden ist derzeit das Schadenspotenzial seriös absehbar, es bleibt eine Unbekannte. Vorsorglich bieten wir unseren Gewerbetreibenden jetzt schon Möglichkeiten der Schadensbegrenzung an“, sagt Bürgermeister Dr. Daniell Bastian zu.

Die Gewerbesteuerpflichtigen haben wie üblich im Februar ihre Gewerbesteuervorauszahlung geleistet. Das geschah allerdings noch unter ganz anderen Umsatzerwartungen. Wer wegen der Corona Pandemie mit Gewinneinbrüchen zu rechen hat, kann ab sofort beim Finanzamt (entweder über einen Steuerberater oder von dem Steuerpflichtigen selbst) einen Antrag auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.

Ferner besteht bei allen von der Stadt erhobenen Steuern die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen. Dieser Antrag kann bei der Stadt Seligenstadt gestellt werden und wird, so direkte Auswirkungen durch die Corona-Krise nachgewiesen wurden, unbürokratisch geprüft und beschlossen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie dient, könnten dabei auch die Stundungszinsen verringert oder ganz erlassen werden.

„Ich werde mich dafür mit ganzer Kraft einsetzen“, sagt Bürgermeister Dr. Daniell Bastian zu.