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13.06.2019

Hessischer Gründerpreis / Bewerbungsfrist verlängert!

Damit hessische Gründerinnen und Gründer die im Juni anstehenden Feiertage für das Einreichen ihrer Bewerbung nutzen können, ist der Bewerbungsschluss für den Hessischen Gründerpreis 2019 auf den 23. Juni verlegt worden.

Teilnehmen können Hessische Gründerinnen und Gründer, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Selbstständigkeit wird noch nicht mehr als 5 Jahre ausgeführt (2014 - 2019).
  • Der Unternehmer kann von seinem Unternehmen leben.
  • Der Hauptsitz des Unternehmens liegt in Hessen.

Die Teilnahme am Wettbewerb Hessischer Gründerpreis ist kostenfrei.

Quelle: IHK Offenbach am Main