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10.12.2021

Seligenstadt: Shopping mit 2G-Bändchen

Acht Ausgabestellen

Seit dem 05. Dezember 2021 gilt im hessischen Einzelhandel jenseits der Grundversorgung die 2G-Regel. Daher hat Seligenstadt sogenannte 2G-Bändchen eingeführt. "Die Einhardstadt lebt vom spontanen Einkaufsbummel. Wenn ich mich an jedem Geschäft erstmal anstellen und ausweisen muss, verliere ich einfach die Lust“", fasst der Sprecher des Gewerbevereinsvorstandes Wolfgang Reuter zusammen und zeigt sich mit der Gemeinschaftsaktion von Gewerbeverein, Stadtmarketing und Stadt mehr als zufrieden.

„Die Bändchen werden von Kundinnen und Kunden dankbar angenommen. Auch Händlerinnen und Händler berichten uns von einer enormen Entlastung“, zieht Bürgermeister Dr. Daniell Bastian Bilanz.

Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich an zentralen Ausgabestellen durch Vorlage der 2G-Nachweise ein Bändchen geben zu lassen. Dies berechtigt – als weitere Alternative neben den klassischen Kontrollen – zum Eintritt in Geschäfte, Gastronomie sowie Kultur- und sonstige Einrichtungen. Langes Warten und mehrmaliges Vorzeigen der Dokumente und Apps entfallen.

„Voraussetzung ist jedoch, dass Personalausweis und Nachweis über Impfung oder Genesung weiterhin mitgeführt und bei möglichen Kontrollen vorgezeigt werden“, erklärt Bürgermeister Dr. Daniell Bastian. „Die Verantwortung liegt nach wie vor bei den Kundinnen und Kunden sowie den Gewerbetreibenden“, so der Rathauschef.

Die Rahmenbedingungen im Überblick:

[+] Ordnungsamt und örtliche Polizei behalten sich Stichprobenkontrollen vor, in deren Rahmen Nachweis und Personalausweis vorgelegt werden müssen.

[+] Das Bändchen ist nicht übertragbar und nur unversehrt am Handgelenk getragen gültig.

[+] Gewerbetreibende und Veranstalter sind nicht verpflichtet, das Bändchen für den Einlass zu akzeptieren. Ihnen steht es weiterhin frei, klassisch zu kontrollieren.

[+] Kundinnen und Kunden sind nicht verpflichtet, das Bändchen zu nutzen. Der Einlass erfolgt parallel auch weiterhin durch klassische Kontrollen.

„Es soll ein rein zusätzliches Angebot sein, um Eintrittsbarrieren zu senken und den Gewerbetreibenden Zeit für ihr Kerngeschäft zurückzugeben – die Kundenberatung“, beschreibt Wirtschaftsförderin Tanja Frisch den Hintergrund der Aktion. „Nach zwei Jahren Pandemie ist die Lage im Einzelhandel und in der Gastronomie weiterhin sehr angespannt. Wo Erleichterung geschaffen werden kann, sollte dies auch geschehen.“

Gewerbetreibende, die sich als weitere Ausgabestelle zur Verfügung stellen möchten, nehmen gerne Kontakt auf zur Wirtschaftsförderin Tanja Frisch