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04.02.2019

Hinweis für Gewerbetreibende: Prüfen von Anzeigenangeboten

In den letzten Tagen erreichten Gewerbetreibende in Heusenstamm wieder einmal Inserationsaufträge (Anzeigenangebote) für eine so genannte „Bürger-Info“ (in der Regel per Fax oder nach telefonischer Vorankündigung). Die Stadtverwaltung möchte alle Gewerbetreibende und Freiberufler darüber informieren, dass es sich hierbei um das Leistungspaket eines rein privaten Unternehmens handelt, das keinen städtischen Auftrag zur Produktion einer Bürgerbroschüre hat. Gewerbetreibenden kann nur empfohlen werden aufmerksam das Kleingedruckte zu lesen.

Die Stadt unterstützt auch in diesem Jahr die Neuauflage des „Stadtführers Heusenstamm“ in Kooperation mit dem Herausgeber Mühleck-Designbüro aus Dietzenbach und seinen angeschlossenen Partnern. Aktuell hat die Phase der Ansprache der Gewerbetreibenden (Anzeigenakquise) noch nicht begonnen. Wer Interesse an einem Firmeneintrag bzw. einer Werbeanzeige in der genannten Publikation hat, wendet sich bitte direkt an das Mühleck Designbüro, muehleck-designbuero.de, Telefon 06074 914287 oder lässt sich den Nachweis der Stadtverwaltung bei Kontaktaufnahme des Anzeigenverkäufers zeigen. Daneben kann ein Firmeneintrag im Wirtschaftsbereich des offiziellen Internetportals der Stadt Heusenstamm auf heusenstamm.de jederzeit nach erfolgter Registrierung selbstständig vorgenommen werden. Dieser Service der Stadt Heusenstamm ist kostenfrei.

Im Zweifelsfall stehen für Rück- und Nachfragen Regine Dinkelborg von der städtischen Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 06104 607-1007, wirtschaftsfoerderung@heusenstamm.de und Verena Becker vom Gewerbeamt, Telefon 06104 607-1132, ordnungsamt@heusenstamm.de, zur Verfügung. Auch Hinweise über Unternehmen, die den Eindruck erwecken, sie seien im Auftrag der Stadt Heusenstamm unterwegs, werden gerne entgegen genommen.