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23.03.2020

Stadt Heusenstamm Stadt stundet Gewerbesteuerzahlungen auf Antrag

Unabhängig von den Programmen auf Bundes- oder Landesebene zur Aufrechterhaltung unserer Wirtschaft will auch die Stadt Heusenstamm die ortsansässigen Unternehmen und Betriebe in der Coronakrise unterstützen. „Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus treffen die aktuellen Verordnungen des Landes und des Bundes unsere Wirtschaftsbetriebe, die kleinen und großen Einzelhändler und Dienstleister*innen und Freiberufler*innen hart“, sagt Bürgermeister Halil Öztas. „Und derzeit kann niemand absehen, wie lange die wirtschaftlichen Einschränkungen aufrecht erhalten oder vielleicht noch verschärft werden“.

Aus diesem Grund will die Stadt betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern mit einer zinslosen Stundung der Gewerbesteuerzahlungen (bis vorerst 30. Juni) entgegenkommen. Wer hiervon Gebrauch machen möchte, schickt bitte formlos einen schriftlichen Antrag an den Magistrat der Stadt Heusenstamm, Fachdienst Steuern, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm oder per E-Mail an steueramt@heusenstamm.de. Die Anträge werden zügig und unbürokratisch bearbeitet.