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01.11.2020

Neue Corona-Regelungen treten am Montag in Kraft

Der Kreis Offenbach hat in den vergangenen Wochen mit Allgemeinverfügungen das öffentliche Leben eingeschränkt. Am Montag, 2. November 2020, treten die umfangreichen Veränderungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen in Kraft. Daraus ergeben sich einige Fragestellungen, was wann gilt. Dazu stellt der Kreis klar, dass stets die strengeren Regelungen gelten. Denn Hintergrund der Maßnahmen sind Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Konkret bedeutet dies:

  • Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung des Gesundheitsamtes erlaubt. Dies gilt unabhängig von einer Teilnehmerzahl.
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist ganztägig verboten.
  • Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr an allen Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten, untersagt.
  • Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung, Trauerfeierlichkeiten, Bestattungen und religiösen Schulungsveranstaltungen müssen alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ein Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist kurzfristig zulässig, wenn dies zur Vornahme einer notwendigen religiösen Handlung zwingend erforderlich ist und dabei der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten wird.
  • Ältere und pflegebedürftige Menschen dürfen in ihren jeweiligen Einrichtungen innerhalb einer Woche drei Mal Besuch von maximal jeweils zwei Personen für je eine Stunde erhalten.

Darüber hinaus macht das Gesundheitsamt darauf aufmerksam, dass der Begriff der Mund-Nasen-Bedeckung vom Land Hessen neu definiert wurde. Demnach sind nur noch vollständige, an der Gesichtshaut anliegende Bedeckungen von Mund und Nase erlaubt. Diese müssen aufgrund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet sein, die Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache deutlich zu verringern. Konkret bedeutet dies, dass Gesichtsvisiere nicht mehr als alleinige Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt sind.

Aktuelle Informationen zum Thema können im Internet unter www.kreis-offenbach.de/corona abgerufen werden. Für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger ist eine Corona-Hotline, Telefon 06074 8180-2222 und E-Mail corona-hotline@kreis-offenbach.de geschaltet. Diese ist montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr sowie am Wochenende von 10:00 bis 16:00 Uhr besetzt.