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06.02.2020

In 35 Tagen zur gewerblichen Baugenehmigung im Kreis Offenbach

Zahlen des Landes basieren auf anderen Parametern

Das Land Hessen hat in der vergangenen Woche Zahlen zur Dauer von Baugenehmigungen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten veröffentlicht. Der Kreis Offenbach liegt demnach im Mittelfeld. Die Angaben des Wirtschaftsministeriums beziehen sich auf Durchschnittszahlen und Kalendertage für den Zeitraum 2017 und 2018 im sogenannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Paragraf 65 der Hessischen Bauordnung (kurz: HBO). Demnach sind es im Kreis Offenbach im vergangenen Jahr 115 Tage gewesen, 2017 waren es 101 Tage. Nach Paragraf 66 betrug die Zeit für Baugenehmigungen in den Jahren 2018 und 2017 im Kreis Offenbach 146 Tage.

„Während das Land die Daten von der Einreichung des Antrages bis zur Erteilung der privaten und gewerblichen Genehmigung erhoben hat“, ordnet Landrat Oliver Quilling die Zahlen ein, „ist für uns die tatsächliche Bearbeitungszeit entscheidend. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, bestätigen wir dies. Die Frist beginnt und wird unterbrochen, falls Unterlagen vom Bauherrn nachzureichen sind. Daraus ergibt sich die tatsächliche Bearbeitungszeit, die auch Teil unseres Berichtswesens ist.“ Demnach betrug die durchschnittliche Dauer der gewerblichen Baugenehmigung im Jahr 2017 52 Arbeitstage und im Jahr 2018 55 Arbeitstage. Bei Betrachtung der gewerblichen Baugenehmigungen nach Paragraf 65 und Paragraf 66 HBO, diese umfassen das Vereinfachte und das Klassische Baugenehmigungsverfahren, liegt der Kreis Offenbach im Jahr 2017 bei 39 Arbeitstagen und im Jahr 2018 bei 37 Arbeitstagen.

„Insgesamt müssen wir feststellen, dass inzwischen rund 60 Prozent der Bauanträge nicht korrekt eingereicht werden“, stellt der Landrat fest. „Dadurch vergeht wertvolle Zeit für die Bauherrn. Auch die gute Konjunktur führt zu einer längeren Verfahrensdauer. Die Auftragsbücher in Architektur- und Ingenieurbüros sind gut gefüllt und so dauern Prüfungen und Gutachten länger. Die Kapazitäten reichen oftmals nicht aus, um alle Aufträge fristgerecht abzuarbeiten.“

„Wir haben darauf reagiert und als erste Bauaufsichtsbehörde in Hessen zum Jahresbeginn das Digitale Baugenehmigungsverfahren (kurz: ELBA) gestartet“, erklärt Landrat Oliver Quilling. „So können Unterlagen sofort übermittelt werden und es ist auch jederzeit der Einblick in den Verfahrensstand gegeben. Dafür haben wir im vergangenen Jahr viel Vorarbeit geleistet, aber für uns sind die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren ein wichtiger Standortfaktor und damit ein echtes Plus. Unser Ziel ist es, dass gewerbliche Baugenehmigungen innerhalb von 35 Arbeitstagen erteilt werden.“

Durchschnittliche Dauer der Baugenehmigungsverfahren

  2016 2017 2018
alle Verfahren gesamt

84

Kalendertage

89

Kalendertage

92

Kalendertage

 Gewerbliche Baugenehmigungen  
Bauaufsicht gesamt

58

Arbeitstage

52

Arbeitstage

55

Arbeitstage

Bereich allgemeine Angelegenheiten

64

Arbeitstage

59

Arbeitstage

63

Arbeitstage

Bereich besondere Angelegenheiten

35

Arbeitstage

39

Arbeitstage

37

Arbeitstage