Seiteninhalt
05.07.2022

On-Demand-Service kvgOF Hopper in Obertshausen

Am Freitag, 1.Juli, startete die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) zusammen mit der Stadt Obertshausen den On-Demand-Service kvgOF Hopper in Obertshausen.

Auf dem Weinfest in Obertshausen wurde das ÖPNV-Angebot offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt. Für Gäste der Veranstaltung und alle anderen Fahrgäste ist der flexible On-Demand-Service der kvgOF ab sofort innerhalb des Stadtgebiets Obertshausen nutzbar.

„Ich freue mich sehr, dass nun die Bürgerinnen und Bürger von Obertshausen als zweite Region im Kreis Offenbach dieses moderne und digitale Mobilitätsangebot nutzen können“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete und Aufsichtsratsvorsitzende der kvgOF Claudia Jäger. „Im Ostkreis ist der Service schon nahezu etabliert, jetzt beginnen wir die zweite Phase. Bis September gehen insgesamt sechs Kommunen im Kreis Offenbach an den Start.“

In Obertshausen ist auch die zentrale Disposition für die Regionen Mitte und West. Von hier werden die kommenden Hopper-Verkehre gesteuert und überwacht. Am Standort im Industriegebiet Hausen befindet sich zudem die Ladeinfrastruktur für die insgesamt zwölf vollelektrischen Mercedes-Benz E-Vitos, von denen jeweils vier Fahrzeuge für den Betrieb in Obertshausen und Heusenstamm vorgesehen sind. Weitere Fahrzeuge werden als Reserve vorgehalten.

Bis die Ladeinfrastruktur am Standort vollständig einsatzbereit ist, erhält die kvgOF freundliche Unterstützung von der MAINGAU Energie GmbH, an deren Ladesäulen in der Otto-Wels-Straße die Hopper-Fahrzeuge übergangweise exklusiv laden können.  „Schon im Ostkreis hat uns die MAINGAU mit der Ladeinfrastruktur tatkräftig unterstützt“, bedankt sich Andreas Maatz, Geschäftsführer der kvgOF. „Nun stehen sie wieder als zuverlässiger Partner an unserer Seite.“

„Es freut mich sehr, dass wir als erste Kommune im Gebiet Mitte mit dem Hopper bereits zum 1. Juli starten konnten. So können die Bürgerinnen und Bürger bereits zum Weinfest, zu anderen Festivitäten oder Angelegenheiten in der Stadt den Dienst des Hoppers nutzen“, sagt Bürgermeister Manuel Friedrich.

„Endlich sind mit dem Hopper auch die bisher vom ÖPNV schlechter erreichbaren Ziele wie zum Beispiel der Friedhof Schwarzbachstraße, die Grundversorger an der Feldstraße oder der Bereich Bieberer Straße gut angebunden“, ergänzt Erster Stadtrat Michael Möser.

Funktionsweise

Und so funktioniert der Service: Man registriert sich mit seinen persönlichen Daten über die kvgOF Hopper App. In der App kann man bequem die gewünschte Abholzeit ausgewählt werden. Eine Vorausbuchung ist bis 24h im Voraus möglich. Nach Eingabe der gewünschten Abhol- und Zieladresse, wird per App der nächstgelegene Haltepunkt zugeteilt und dem Kunden angezeigt. Ein hinterlegtes Ridepooling-System ermittelt die optimale Route und verknüpft einzelne Fahrtwünsche verschiedener Fahrgäste auf dieser Route miteinander.

Ruf per Telefon

Auch eine Buchung per Telefon ist möglich. Dafür müssen sich die Kunden zunächst einmalig in der städtischen Servicestelle „Besser älter werden“ in Obertshausen registrieren lassen und danach kann der Hopper bequem über einen Anruf bei der Leitzentrale bestellt werden. 

Elektrische Fahrzeuge

Die Kreisverkehrsgesellschaft setzt beim Hopper ausschließlich auf elektrisch betriebene eVitos von Mercedes Benz. Die Fahrzeuge bieten jeweils Platz für bis zu sechs Personen. In Obertshausen sind insgesamt vier Fahrzeuge im Einsatz. Eines davon soll in den nächsten Wochen einen barrierefreien Ausbau für eine rollstuhlgerechte Beförderung erhalten.

Servicezeiten und Tarif

Der Hopper ist täglich von Montag bis Donnerstag von 5 bis 2 Uhr buchbar. Am Wochenende fährt der Hopper dann in Anlehnung an die S-Bahn im 24-Stunden-Betrieb.

Der Hopper-Tarif ist in die Kategorien Basis und Komfort unterteilt. Der Komforttarif findet dann Anwendung, wenn alternative und vergleichbar gute Fahrtangebote mit Bus und Bahn gegeben sind, ansonsten fährt man im günstigeren Basistarif.

Die Preise für die beiden Tarife setzen sich aus einem Grundpreis ab 2,00 Euro, einem Zuschlag für die bedarfsgerechte Bedienung von 1,00 bzw. 1,50 Euro und einer Entfernungspauschale zusammen. Für Inhaber eines RMV-Tickets entfällt der Grundpreis und man zahlt bei Fahrten unter 3 Kilometern nur den Zuschlag für die bedarfsgerechte Bedienung.

Alle Infos zum Tarifmodell und grundsätzliche Informationen zum Hopper finden Sie unter www.kvgof-hopper.de.