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02.04.2020

Rödermark bietet Stundung und Ratenzahlung von Gewerbesteuer an

Stadt hilft Unternehmen in der Coronakrise

Bei vielen Unternehmen steht der Betrieb wegen der Corona-Pandemie still. Ein großer Teil der Kosten läuft aber trotzdem weiter, Zahlungsschwierigkeiten drohen. Ein Kostenfaktor ist die Gewerbesteuer, die an die Kommunen gezahlt werden muss. In dieser schwierigen Situation tut die Stadt alles, was in ihrer Macht steht, um auch die Unternehmen so gut wie möglich durch die Krise zu bringen. Kämmerin Andrea Schülner und Bürgermeister Jörg Rotter haben deshalb mit der städtischen Finanzverwaltung eine Reihe von Möglichkeiten abgesprochen, wie mit dem Kostenfaktor Gewerbesteuer umgegangen werden kann.

Sollte die wirtschaftliche Schieflage eines Unternehmens durch die Krise so groß werden, dass die Gewerbesteuer nur noch in Teilen oder gar nicht mehr geleistet werden kann, besteht die Möglichkeit, Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen. Dies kann direkt bei der Steuerverwaltung der Stadt Rödermark erledigt werden: per Mail an sv@roedermark.de. Außerdem wird die Stadt Rödermark vorübergehend auf Mahnung und Beitreibung der aus der Krise entstandenen Zahlungsrückstände verzichten.

Wenn sich durch eine veränderte wirtschaftliche Situation bei den Unternehmen Änderungen bei der Gewerbesteuervorauszahlung ergeben, kann ein Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuer gestellt werden. Dies ist in der Regel über das zuständige Finanzamt vorzunehmen.