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14.05.2020

Existenzbedrohung für Gastronomie - IHK fordert praxistaugliche und unbürokratische Regeln

„Es ist ein wichtiges Signal, dass gastronomische Betriebe unter Einhaltung strenger Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 15. Mai 2020 wieder für Gäste öffnen dürfen. Betriebs- und Veranstaltungsverbote haben den Unternehmen dieser Branche jegliche Geschäftsgrundlage genommen“, kommentiert Robert Glaab, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach am Main, die aktuellen Lockerungen des Landes Hessen.

Doch nicht für jeden Betrieb ist eine Öffnung wirtschaftlich: Maximal eine Person pro 5 Quadratmeter Grundfläche darf eingelassen werden. Diese für Hessen geltende Sonderregelung ist keine Lösung für die existentielle Not der Gastronomen. Zudem gilt die bekannte Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören. Das bedeutet für viele Gastronomen, dass sie nur ein Drittel ihrer Kapazitäten nutzen können. Die Fix- und Personalkosten lassen sich jedoch nicht in diesem Umfang reduzieren.
Glaab unterstreicht für die Perspektive: „Als weiteren Baustein braucht es über die aktuelle Soforthilfe hinaus, die am 31. Mai 2020 ausläuft, finanzielle Unterstützungen. Hier ist das Land gefordert ein neues Programm aufzulegen, welches zeitlich befristet und nach klaren Kriterien Zuschüsse an besonders betroffene Unternehmen ermöglicht.“

Sandra Heberer, Prokuristin der Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH, erläutert: „Wir sehen uns im Sinne unserer Kunden und unserer Mitarbeiter verpflichtet, besonders auf Hygiene und Abstand zu achten. Gleichzeitig brauchen wir praxistaugliche Regeln“. Andere Bundesländer schreiben die Anzahl der Personen pro Quadratmeter nicht vor, sondern lediglich den Abstand von 1,5 Metern. „Dies wäre auch für Hessen notwendig“, so Heberer. Sie sieht ein weiteres Problem in der Akzeptanz der Kunden, beim Trinken eines Kaffees Kontaktdaten zu hinterlassen. „Wenn man zwei Stunden in einem Restaurant verbringt, dann akzeptiert man das. Wir befürchten, dass dieses Verständnis bei einem Espresso auf der Terrasse nicht gegeben ist“, erklärt Heberer.

„Auch wenn die ersten Lockerungen greifen, für gastronomische Betriebe sind derzeit Mehraufwände zu stemmen. Die Möglichkeiten, Umsatz zu generieren, sind noch begrenzt. Schnelle Unterstützung könnten die Kommunen dadurch bieten, indem sie die Flächen für die Außengastronomie unbürokratisch erweitern oder Sondernutzungsgebühren erlassen“, fordert Glaab.
„Die Branche, die unsere Innenstädte belebt und Teil unserer Kultur ist, ist weiter unter erheblichem Druck. Gastfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit sind wie Salz und Pfeffer, die zum Gelingen beitragen“, betont Glaab.

Die IHK unterstützt die Gastronomie mit Informationen, was bei der Geschäftsöffnung zu beachten ist. Mehr zu den Maßnahmen sowie Vorlagen zur Kommunikation der Hygiene- und Abstandsregeln direkt zum Ausdruck finden Sie auf der Internetseite der IHK unter www.offenbach.ihk.de/P5495/
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Quelle: IHK Offenbach am Main