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16.11.2021

Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln in Egelsbach

Die Pandemie ist noch nicht vorbei, so steigt derzeit die Zahl der Corona-Neuinfizierten rasant an. Daher wurden zum 11. November 2021 in Hessen die Corona-Regeln verschärft, wovon auch die Gastronomie betroffen ist. Nach der Neuregelung müssen Gäste der Gastronomie, welche keinen vollständigen Impfschutz oder keinen Genesenen-Nachweis vorweisen können, einen PCR-Test nachweisen können. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dafür ein ärztliches Attest vorweisen, reicht weiterhin der Schnelltestnachweis.

Über die Corona-Regeln informierte die Gemeinde Egelsbach regelmäßig die Gastronomie, so gab es vom Fachdienst Sicherheit & Mobilität auch zu den Neuregelungen eine Info-Mail. „In dieser Info-Mail wurde auch an die Einhaltung der Corona-Regeln erinnert, da zunehmend insbesondere die nicht ausreichende Überprüfung der Negativnachweise bei uns bemängelt wird“, berichtet der Fach-dienstleiter Werner Schaffner, „während wir bislang auf die Eigenverantwortung der Gastronomen und ihrer Gäste setzten, sehen wir uns nun gezwungen, auch wieder verstärkt Kontrollen zur Einhal-tung der Corona-Regeln durchzuführen.“

Um festzustellen, ob der Negativnachweis abgefragt wird, werden die unangekündigten Kontrollen in ziviler Kleidung vorgenommen. Überprüft wird auch, obein Abstands-und Hygienekonzept vorliegt, die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz eingehalten wird undzum Personal der Gaststätten ein Negativ-nachweis vorliegt. Die Kontrollen werden durch Beschäftigte des Fachdienstes und der Ordnungspolizei vorgenommen. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Erzhausen werden auch die Gaststätten in Erzhausen überprüft. Darüber hinausmüssen aber auch andere Bereiche mit Überprüfungen rechnen, zum Beispiel auch die körpernahen Dienstleistungen, wie Friseurbetriebe.