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30.09.2022

Startschuss zur Mehrweg-Förderrichtlinie in Neu-Isenburg

Gastronomiebetriebe können sich jetzt bewerben!

Die Mehrweg-Förderrichtlinie der Stadt Neu-Isenburg ist mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 28. September 2022, in Kraft getreten. „Damit wird einerseits ein finanzieller Anschub für die Vermeidung von Einwegverpackungen im To-Go-Geschäft gegeben und gleichzeitig wird ein Beitrag zu mehr Klima- und Ressourcenschutz sowie einem sauberen Stadtbild in Neu-Isenburg geleistet“, so Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.

Antragsberechtigt sind alle Betriebe, die im Neu-Isenburger Stadtgebiet Speisen und Getränke zum Liefern und Mitnehmen anbieten. Hierzu zählen u. a. Restaurants, Cafés, Imbisse, Catering-Betriebe, Kantinen, Kioske, Bäckereien, Marktstände und Metzgereien. Die Fördermittelvergabe verläuft nach dem „Windhundprinzip“: Die ersten 28 antragstellenden Betriebe erhalten bis zur Ausschöpfung der bereitgestellten Haushaltsmittel von 10.000 Euro den Zuschlag.

Gefördert werden die finanziellen Aufwendungen, die bei der Einführung eines Mehrweg-Poolsystems für die Gastronomiebetriebe entstehen. Mehrweg-Poolsysteme sind app- oder pfandbasierte Mehrwegsysteme, bei denen Becher oder Essensbehältnisse nach der Nutzung bei allen teilnehmenden Betrieben des jeweiligen Poolsystems wieder abgeben werden können. Die Rückgabemöglichkeit gilt nicht nur in Neu-Isenburg, sondern über die Stadtgrenzen hinaus. So wäre es möglich, auf dem Weg zur Arbeit bei einem Neu-Isenburger Betrieb ein Getränk im Pfandbecher zu kaufen und das Mehrweggefäß z.B. in Frankfurt oder Darmstadt wieder abzugeben. Im Rahmen der Förderrichtlinie werden nur Mehrweg-Poolsysteme gefördert, die eine öffentliche Umweltzertifizierung führen (Zertifizierung durch den Blauen Engel oder vergleichbar).

Die maximale Einzel-Förderhöhe beträgt 300 Euro (brutto). Erstattungsfähig sind die Anmelde- und monatlichen Teilnahmegebühren sowie Nutzungsentgelte für die Befüllung von Mehrwegbehältnissen, die für die Betriebe in den ersten 12 Monaten anfallen. Um eine größtmögliche Anzahl an Betrieben im Stadtgebiet zu unterstützen, ist jedes Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten oder Filialen nur einmal antragsberechtigt. Betriebe in öffentlicher Hand sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt deutschlandweit für sogenannte „Letztbetreiber“ in der Gastronomie im To-Go-Geschäft eine Mehrwegangebotspflicht. Die betroffenen Betriebe sind im Rahmen der Neu-Isenburger Förderrichtlinie antragsberechtigt, wenn sie frühzeitig, also noch vor Jahresende, eine Mehrweg-Lösung für die Kundschaft einführen und anbieten. Für Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von weniger als 80 Quadratmetern und weniger als fünf Beschäftigten gilt im Rahmen der Mehrwegangebotspflicht eine Ausnahme: Sie sind nicht selbst verpflichtet Mehrweg-Lösungen anzubieten, sondern können alternativ auch mitgebrachte Behältnisse der Kundschaft befüllen. Für diese Kleinunternehmen, die einen Großteil des To-Go-Geschäfts ausmachen, gelten auch in der Neu-Isenburger Förderrichtlinie besondere Bedingungen: Für sie endet die Möglichkeit der Anschubförderung erst am 31. Dezember 2023, frühestens jedoch wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind.

„Wir hoffen mit der Mehrweg-Richtlinie auch unsere kleineren Gastronomiebetriebe motivieren zu können, risikolos und ohne finanzielle Aufwände ein Mehrwegsystem über 12 Monate auszuprobieren“, so Dezernent für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Energiewende Dirk Wölfing.

Alle erforderlichen Informationen zur Mehrweg-Förderung, wie der Richtlinientext und das Antragsformular sind ab sofort auf der Website der Stadt Neu-Isenburg unter www.neu-isenburg.de/mehrweg verfügbar. Bei Fragen zum Antragsprozess können sich interessierte Betriebe an die städtische Klimaschutzmanagerin Ester Vogt per E-Mail unter mehrweg@stadt-neu-isenburg.de oder telefonisch unter 06102-241-726 wenden. Eine frühe Antragsstellung lohnt sich.